Die Türkei ist ein strategisches Handelszentrum mit starken Verbindungen zu den europäischen und asiatischen Märkten. Zollsätze spielen eine entscheidende Rolle bei der Kostenkalkulation und Preisgestaltung sowohl für importierende als auch für exportierende Unternehmen.
In diesem Artikel haben wir die aktuellen Steuerpraktiken in der Türkei ab 2025, Steuersätze nach Produktgruppen und wichtige Aspekte bei Außenhandelsgeschäften zusammengestellt.
Was ist Zoll in der Türkei?
Der Zoll ist eine Grundsteuer auf in die Türkei importierte Waren. Er variiert je nach Herkunftsland des Produkts, seinem GTIP-Code (Customs Tariff Statistics Position) und der Produktart.
Die wichtigsten Steuerarten in der Türkei:
Zoll (CST): 0 % bis 50 %
Mehrwertsteuer (MwSt.): 1 %, 10 % und 20 %
Verbrauchssteuer (SCT): Auf Produkte wie Tabak, Alkohol und Automobile
Dumpingzoll: Zusätzlicher Schutzzoll auf Produkte aus bestimmten Ländern
Sektorale Zollsätze ab 2025
Durchschnittlicher Zollsatz pro Produktgruppe:
Textilien: 10 %–25 %
Elektronische Geräte: 0 %–10 %
Automobile und -teile: 10 %–40 % + SCT
Lebensmittel: 20 %–45 %
Möbel: 10 %–20 %
Auf Produkte aus Ländern der Europäischen Union (EU) fallen in der Regel keine Zölle an, da die Türkei eine Zollunion mit der EU bildet. Diese Befreiung gilt jedoch für Industrieprodukte; auf landwirtschaftliche Produkte und einige Spezialprodukte können Steuern erhoben werden.
Export aus der Türkei: Gibt es Steuern?
Auf Exporte aus der Türkei wird keine direkte Steuer erhoben. Exporteure müssen jedoch vollständige Dokumente wie
Ausfuhranmeldung,
Ursprungszeugnis,
ATR/EUR.1-Dokumente vorbereiten.
Exportgeschäfte sind von der Mehrwertsteuer befreit, und für einige Exportartikel gibt es staatliche Unterstützung (z. B. Mehrwertsteuerrückerstattung, Frachtkostenunterstützung usw.).
Erforderliche Dokumente für Zollverfahren in der Türkei
Handelsrechnung
Packliste
Produktklassifizierung nach GTIP-Code
Ursprungszeugnis
ATR, EUR.1 oder Rechnungserklärung (für EU- und FHA-Länder)
Einfuhrlizenz (für einige Produkte)
Freihandelsabkommen (FHA) und Steuerbefreiungen
Die Türkei hat mit vielen Ländern FHA abgeschlossen. Für bestimmte Produkte können im Handel mit diesen Ländern Zollbefreiungen oder -ermäßigungen gelten.
Wichtige Länder mit Freihandelsabkommen:
Südkorea
Großbritannien
EFTA-Länder
Singapur
Malaysia
Kosovo, Georgien, Ägypten usw.
Um diese Vorteile nutzen zu können, muss das korrekte Ursprungszeugnis vorgelegt werden.
Strategische Tipps für den Außenhandel
Bestimmen Sie den GTIP-Code des Produkts korrekt, da die Steuersätze auf Grundlage dieses Codes berechnet werden.
Kontrollieren Sie das Risiko von Dumping oder zusätzlichen Zöllen bei Importen aus Nicht-EU-Ländern.
Prüfen Sie unbedingt, ob das Land, mit dem Sie Handel treiben, unter das Freihandelsabkommen fällt.
Nutzen Sie beim Export staatliche Unterstützung und Mehrwertsteuerrückerstattungen.
Verwalten Sie Transaktionen elektronisch über das digitale Zollsystem (TAREKS, BILGE usw.).
Fazit
Import und Export in die Türkei könnten bis 2025 mit der richtigen Planung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sehr vorteilhaft sein. Ein fundiertes Verständnis der Zollsätze ist entscheidend für wettbewerbsfähige Preise und Rentabilität. Für jedes Unternehmen im internationalen Handel sind diese Informationen von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung einer fundierten Strategie.